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Steuerermäßigung bei außergewöhnlicher Belastung
Wird im Haushalt eine kranke Person gepflegt und fallen dafür Kosten an, die nicht durch die Krankenkasse bzw. das Pflegegeld abgedeckt werden (Pflegekosten, Heilmittel, Operationen), können Lohnsteuerpflichtige bzw. Pensionsbezieher/innen diese beim Wohnsitzfinanzamt geltend machen.
Ob eine Steuerermäßigung möglich ist, ist vom Einkommen abhängig. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Amtshelferseite-Arbeitnehmerveranlagung des Bundeskanzleramtes.
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