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Beratungszentrum Wohn- und Pflegeheime
Das Beratungszentrum Wohn- und Pflegeheime
- bietet Ihnen Information und Beratung zu stationären Einrichtungen
- erhebt Ihren Pflege- und Betreuungsbedarf
- informiert Sie über die Kosten bzw. Ihren Kostenbeitrag, sofern eine Förderung durch den Fonds Soziales Wien möglich ist
- nimmt Ihren "Antrag auf Förderung zum Zwecke der Pflege" entgegen und bearbeitet diesen
Kontakt
Beratungszentrum Wohn- und Pflegeheime
Guglgasse 7-9, Erdgeschoß, 1030 Wien
Erreichbarkeit: Routenplaner standard / blindengerecht
U3 Station Gasometer
Tel.: +43/1/ 24 5 24
Fax: 05 05 379-99-66 580
E-Mail: pflegeheimaufnahme@fsw.at
Öffnungszeiten:
Mo–Fr 8:00–15:00 Uhr
Do 8:00–17:30 Uhr
Anmeldung und Antragsstellung
Bitte füllen Sie den "Antrag auf Förderung für stationäre Pflege und Betreuung" leserlich, vollständig und wahrheitsgetreu aus. Falls die betroffene pflegebedürftige Person den Antrag aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst unterschreiben kann, müssen zwei Zeugen den Wunsch dieser Person nach Aufnahme in eine Wohn- oder Pflegeeinrichtung durch ihre Unterschrift am Antrag bestätigen. Ist ein/eine Sachwalter/in eingesetzt, so hat der/die Sachwalter/in zu unterschreiben (bitte Sachwalterbeschluss beilegen). Falls andere gesetzlichen Vertretungen unterschreiben, so ist eine entsprechende Berechtigung beizulegen.
Hier kommen Sie zu den Unterlagen für die Anmeldung.
Bei Aufnahme von zu Hause
Befindet sich die pflegebedürftige Person zu Hause, kann der Antrag direkt beim Beratungszentrum "Wohn- und Pflegeheime" bzw. in einem Beratungszentrum Pflege und Betreuung gestellt werden. Eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson kommt in die Wohnung, um die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person und die Dringlichkeit der Aufnahme abzuklären.
Bei Aufnahme aus dem Krankenhaus
Befindet sich die pflegebedürftige Person in einem Krankenhaus, kann der Antrag direkt im Krankenhaus gestellt werden. Erfolgt die Aufnahme von einem Krankenhaus der Stadt Wien in eine Geriatrie oder ein Pflegewohnhaus der Stadt Wien, wird sie vom Krankenhaus organisiert. Bitte halten Sie Rücksprache bei der jeweiligen Stationsleitung. Falls es doch zu einer Entlassung kommt, ersuchen wir um Kontaktaufnahme mit dem Beratungszentrum "Wohn- und Pflegeheime".
Zeitpunkt der Aufnahme in die Wohn- und Pflegeeinrichtung
Der Zeitpunkt der Aufnahme ist abhängig von der Dringlichkeit der stationären Pflege und Betreuung.
Im Falle, dass es zu Wartezeiten kommt, die Situation jedoch eine dringende Aufnahme verlangt, können Sie jederzeit in eine Einrichtung mit einem freien geförderten Platz aufgenommen werden. Wird in Ihrer ursprünglich gewünschten Einrichtung ein geförderter Platz frei, besteht die Möglichkeit einer Übersiedelung.
Ist nach erfolgter Antragstellung die Aufnahme nicht gewünscht, behält Ihr Antrag Gültigkeit. Wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Aufnahme doch gewünscht, nehmen Sie bitte mit dem Beratungszentrum "Wohn- und Pflegeheime" des Fonds Soziales Wien Kontakt auf.
Information. Beratung. Hilfe
- FSW-KundInnentelefon
Täglich von 8:00–20:00 Uhr. Auch an Wochenenden und Feiertagen: 01/ 24 5 24 - Sozialinfo Wien
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